Das Stimm- und Wahlrecht kann brieflich oder an der Urne ausgeübt werden. Die Resultate der eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen publiziert die Bundeskanzlei, jene der kantonalen Abstimmungen und Wahlen die Staatskanzlei. Auf der Webseite der Gemeinde werden die Ergebnisse von kommunalen Abstimmungen und Wahlen veröffentlicht.
Wie der Stimmzettel richtig ausgefüllt wird, sehen Sie hier.