Halten Sie sich während der Woche z. B. infolge Studium, Lehre oder auswärtiger Erwerbstätigkeit in Rubigen auf und kehren regelmässig in Ihre Hauptwohnsitzgemeinde zurück? Dann müssen Sie sich in Rubigen innert 14 Tagen als Wochenaufenthalter/in anmelden (vorgängig: Meldung an Hauptwohnsitzgemeinde). Der zivilrechtliche Wohnsitz und die damit verbundenen Rechte und Pflichten (Steuerpflicht, Stimm- und Wahlrecht usw.) verbleiben in diesem Fall in Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde.
Hinweis: Seit der Gesetzesänderung per 1. Februar 2024 wird kein Heimatausweis für die Anmeldung des Aufenthalts benötigt. Die Meldepflicht bleibt unverändert bestehen.